Information an die Schulgemeinschaft im August Nr. 1: Informationen zum Schulstart

Information an die Schulgemeinschaft im August Nr. 1: Informationen zum Schulstart

Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft, 

ich hoffe sehr, dass Sie sich / Ihr euch während der letzten Wochen erholen konnten / konntet.
Die Sommerferien neigen sich dem Ende zu und die Vorbereitungen für den Start in das neue Schuljahr laufen.
Damit alle handlungssicher in den ersten Schultag starten können, sende ich Ihnen / euch u.a. die aktuellen Informationen aus dem Kultusministerium.

Hinweis zur Attestpflicht beim Fehlen am ersten Schultag nach den Ferien

  • Erinnerung: Sollte Ihr Kind / ihr am ersten Schultag (25.08.2022) aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Schule kommen können, ist neben der Krankmeldung im Sekretariat ein ärztliches Attest erforderlich.
  • Eine „einfache“ Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten ist in diesem Falle nicht ausreichend.


Unterricht am 25.08./ 26.08.2022- Erinnerung

  • Am ersten Schultag (25.08.2022) findet der Unterricht in den ersten 6 Stunden mit den Klassenleitungen statt. Anschließend endet der Unterricht für alle Klassen.
  • Am zweiten Schultag (26.08.2022) endet der Unterricht nach der 2. Stunde, da im Anschluss die Aufnahmefeier des neuen 5. Jahrgangs erfolgt.


Schutzmaßnahmen zu Beginn des Schuljahres 
Testphase:

  • Es gibt keine verpflichtende Testphase nach den Sommerferien.
    • Empfehlung: freiwillige, tägliche Testungen an den ersten fünf Schultagen vor Schulbeginn (bis einschl. Mittwoch, 31.08.).
    • Eine schriftliche Rückmeldung ist nicht erforderlich.
  • Nach dem 31.08:
    • freiwillige Testungen 2x pro Woche.
  • Testausgabe: 
    • Alle SuS haben zum Schuljahresende 5 Schnelltests erhalten.
    • Wer sich nach der freiwilligen Testphase weiterhin testen möchte, erhält Schnelltests von den Klassenleitungen.
  • Verhalten bei einem positiven Schnelltest (Erinnerung):
    • Es erfolgt eine Meldung im Sekretariat.
    • Die Person begibt sich in 5-Tage häusliche Isolation.
    • Eine Rückkehr in die Schule erfolgt nach 48-Stunden Symptomfreiheit, jedoch nicht vor Ablauf der 5 Tage.
      • Es wird empfohlen, sich freiwillig schnellzutesten und die Isolation erst dann zu beenden, wenn ein negatives Schnelltestergebnis vorliegt.

Maskenpflicht:

  • Es gibt keine Maskenpflicht in der Schule. 
    • Das Tragen einer Maske ist freiwillig.
  • Beim Nutzen der öffentlichen Verkehrsmittel ist das Tragen einer FFP2-Maske bzw. eines medizinischen Mundschutzes jedoch weiterhin Pflicht.

Lüften:

  • An dem bekannten Lüftungsprinzip wird festgehalten. 
  • Informationen zum Lüften in der kalten Jahreszeit im Zusammenhang mit der Energiekrise erfolgen bei Zeiten.


Ministerbriefe
Lehrkräfte/Mitarbeiter:
https://schulnetzmail.nibis.de/files/441946a8f730f9af5d1d6230c7332116/Brief_August_2022_Schule.pdf
Erziehungsberechtigte:
https://schulnetzmail.nibis.de/files/441946a8f730f9af5d1d6230c7332116/Brief_August_2022_Eltern.pdf
Vereinfachte Sprache
https://schulnetzmail.nibis.de/files/441946a8f730f9af5d1d6230c7332116/Brief_August_2022_Eltern_-_kurz.pdf
Schülerinnen und Schüler:
https://schulnetzmail.nibis.de/files/441946a8f730f9af5d1d6230c7332116/Brief_August_2022_Sek_I.pdf

Ich wünsche allen einen erfolgreichen Start in das Schuljahr 2022/2023 und freue mich schon sehr darauf, alle wiederzusehen. 

Herzliche Grüße
Ihr / Euer

Dr. Marco Gerhard Schinze-Gerber
Gesamtschuldirektor

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