Eilmeldung: Information an die Schulgemeinschaft im April Nr. 3 – Bus-Streik am Montag, Änderung Härtefallregelung ab 01.05.22

Eilmeldung: Information an die Schulgemeinschaft im April Nr. 3 – Bus-Streik am Montag, Änderung Härtefallregelung ab 01.05.22

Liebe Mitglieder des Schulgemeinschaft,

ich habe soeben die Information erhalten, dass Regiobus am Montag, 25.04.2022, streiken wird, sodass voraussichtlich keine Schulbusse fahren werden.

Der Unterricht findet planmäßig statt und ich bitte darum, dass der Schulweg ggf. mit dem Fahrrad oder über Fahrgemeinschaften organisiert wird.
Sollte dies aus individuellen Gründen nicht möglich sein, wird eine begründete schriftliche Entschuldigung an die Klassenleitung akzeptiert.
Bitte informieren Sie sich/ informiert euch selbstständig, ob ggf. der Schülerverkehr freigegeben wird.
Es kann u.U. durchaus möglich sein, dass auf Druck von Eltern zumindest die Schülerbeförderung aufrecht erhalten wird.

Siehe hierzu: 
https://www.hannover.de/Service-Tipps/Regiobus-von-Streik-betroffen

und:
https://www.haz.de/lokales/hannover/streik-bei-regiobus-hannover-am-montag-auch-schuelertransport-betroffen-BVJLZT3LDHWE7RQZTMAPXDZZ3I.html

Hannover. Beim Verkehrsunternehmen Regiobus steht erneut ein Streik bevor. Die Gewerkschaft Verdi ruft die Beschäftigten von Regiobus für den kommenden Montag (25. April) auf, ganztägig die Arbeit niederzulegen. Das Busunternehmen geht von einer sehr hohen Streikbereitschaft aus. Es sei davon auszugehen, dass auf den Regiobus betriebenen Linien am Montag keine Busse unterwegs sein werden, sagte Sprecher Tolga Otkun. Auch der Schülertransport ist von dem Ausstand betroffen. „

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Darüber hinaus informiere ich über den Wegfall der Härtefallregelung ab dem 01.05.2022, die mich heute erreichte:

„Die bisherige Härtefallregelung für Schülerinnen und Schüler, die glaubhaft machen (z. B.durch Vorlage eines aktuellen Attestes), dass sie gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben, entällt zum 1. Mai 2022.

Nach dem 1. Mai 2022 kommt eine Befreiung vom Unterricht unter den Voraussetzungen der Nr. 3.2.1 der Ergänzenden Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht (RdErl. d. MK v. 1.12.2016) nur im Einzelfall in Betracht:
(…)  Über die Befreiung einer Schülerin oder eines Schülers vom Unterricht bis zu drei Monaten und der Befreiung von sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen entscheidet die Schulleitung, für weitergehende Befreiungen ist das RLSB  zuständig. Auch in diesem Fall ist in der Regel ein aktuelles ärztliches Attest vorzulegen.“
Quelle: https://schulnetzmail.nibis.de/files/0fe0b7dbf238eeb3e86fa394b828ef83/Rundverf_gung_5-2022.pdf

Betroffene Erziehungsberechtigte bitte ich bei (Beratungs-)Bedarf um direkte Kontaktaufnahme zu mir bis zum 30.04.2022, 15 Uhr.

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Abschließend informiere ich über den aktualisierten Schuleigenen Hygieneplan, der wie immer  auf unserer Homepage zu finden ist:
https://www.igs-burgwedel.de/wp-content/uploads/2022/03/SchuleigenerHygienePlan_IGS_Burgwedel_fri_v1.pdf


Mit den besten Wünschen

Ihr/euer

Dr. Marco Gerhard Schinze-Gerber
Gesamtschuldirektor

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