Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft,
ich hoffe sehr, dass Sie sich / Ihr euch während der letzten Wochen erholen konnten / konntet.
Die Sommerferien neigen sich dem Ende zu und die Vorbereitungen für den Start in das neue Schuljahr laufen.
Damit alle handlungssicher in den ersten Schultag starten können, sende ich Ihnen / euch u.a. die aktuellen Informationen aus dem Kultusministerium.
Hinweis zur Attestpflicht beim Fehlen am ersten Schultag nach den Ferien
- Erinnerung: Sollte Ihr Kind / ihr am ersten Schultag (25.08.2022) aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Schule kommen können, ist neben der Krankmeldung im Sekretariat ein ärztliches Attest erforderlich.
- Eine „einfache“ Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten ist in diesem Falle nicht ausreichend.
Unterricht am 25.08./ 26.08.2022- Erinnerung
- Am ersten Schultag (25.08.2022) findet der Unterricht in den ersten 6 Stunden mit den Klassenleitungen statt. Anschließend endet der Unterricht für alle Klassen.
- Am zweiten Schultag (26.08.2022) endet der Unterricht nach der 2. Stunde, da im Anschluss die Aufnahmefeier des neuen 5. Jahrgangs erfolgt.
Schutzmaßnahmen zu Beginn des Schuljahres
Testphase:
- Es gibt keine verpflichtende Testphase nach den Sommerferien.
- Empfehlung: freiwillige, tägliche Testungen an den ersten fünf Schultagen vor Schulbeginn (bis einschl. Mittwoch, 31.08.).
- Eine schriftliche Rückmeldung ist nicht erforderlich.
- Nach dem 31.08:
- freiwillige Testungen 2x pro Woche.
- Testausgabe:
- Alle SuS haben zum Schuljahresende 5 Schnelltests erhalten.
- Wer sich nach der freiwilligen Testphase weiterhin testen möchte, erhält Schnelltests von den Klassenleitungen.
- Verhalten bei einem positiven Schnelltest (Erinnerung):
- Es erfolgt eine Meldung im Sekretariat.
- Die Person begibt sich in 5-Tage häusliche Isolation.
- Eine Rückkehr in die Schule erfolgt nach 48-Stunden Symptomfreiheit, jedoch nicht vor Ablauf der 5 Tage.
- Es wird empfohlen, sich freiwillig schnellzutesten und die Isolation erst dann zu beenden, wenn ein negatives Schnelltestergebnis vorliegt.
Maskenpflicht:
- Es gibt keine Maskenpflicht in der Schule.
- Das Tragen einer Maske ist freiwillig.
- Beim Nutzen der öffentlichen Verkehrsmittel ist das Tragen einer FFP2-Maske bzw. eines medizinischen Mundschutzes jedoch weiterhin Pflicht.
Lüften:
- An dem bekannten Lüftungsprinzip wird festgehalten.
- Informationen zum Lüften in der kalten Jahreszeit im Zusammenhang mit der Energiekrise erfolgen bei Zeiten.
Ministerbriefe
Lehrkräfte/Mitarbeiter:
https://schulnetzmail.nibis.de/files/441946a8f730f9af5d1d6230c7332116/Brief_August_2022_Schule.pdf
Erziehungsberechtigte:
https://schulnetzmail.nibis.de/files/441946a8f730f9af5d1d6230c7332116/Brief_August_2022_Eltern.pdf
Vereinfachte Sprache
https://schulnetzmail.nibis.de/files/441946a8f730f9af5d1d6230c7332116/Brief_August_2022_Eltern_-_kurz.pdf
Schülerinnen und Schüler:
https://schulnetzmail.nibis.de/files/441946a8f730f9af5d1d6230c7332116/Brief_August_2022_Sek_I.pdf
Ich wünsche allen einen erfolgreichen Start in das Schuljahr 2022/2023 und freue mich schon sehr darauf, alle wiederzusehen.
Herzliche Grüße
Ihr / Euer
Dr. Marco Gerhard Schinze-Gerber
Gesamtschuldirektor